Glasbruchversicherung

Die Glasbruchversicherung kommt für Schäden an gläsernen Gegenständen und Flächen auf, deren Ursache nicht in den versicherten Gefahren Ihres Hauptvertrags liegt.  Sie kann sowohl in privater als auch gewerblicher Eigenschaft abgeschlossen werden. Zumeist erfolgt der Versicherungsschutz im Rahmen einen bereits bestehenden Vertrags. Sie kann auf Anfrage auch als separater Einzelvertrag abgeschlossen werden.

Haus­rat­ver­si­che­rung Wohngebäudeversicherung Betriebsinhaltsversicherung Betriebsgebäudeversicherung

Wir bieten Ihnen aktuellen Versicherungsschutz gegen Glasbruch als zuästzlichen Einschluss zu einem bestehenden Vertrag oder als separaten Einzelvertrag

  • Klärung, ob eine Glasbruchversicherung sinnvoll ist
  • Gesamte Gebäude -und Innenraumverglasung ist mitversichert
  • Versichertes Ceran-Kochfeld inkl. Elektronik
  • Wintergärten, gläserne Terrassenüberdachungen, Saunen
  • Notverglasung, Notverschalung

 


Weiterführende Informationen zur Glasbruchversicherung

Versicherungsumfang

Versicherte Gefahren

Die Glasbruchversicherung ist eine sog. All-Risk-Deckung, das bedeutet, es sind alle Ereignisse versichert, welche nicht explizit ausgeschlossen sind. Der Schadensfall ist eingetreten, wenn das versicherte Glas durch ein Ereignis zerbricht, zerstört oder so stark beschädigt ist, das eine weitere Nutzung nicht möglich, z.B. bei einem schwerwiegenden Riss.

Schrammen, Kratzer, Müscheleinbrüche, Schönheitsfehler fallen demnach regelmäßig nicht unter den Versicherungsschutz, weil die Nutzungsmöglichkeit des Gegenstands weiterhin möglich ist.

Mögliche Schadenszenarien:

  • Die Tür wird durch einen Windstoß zugeknallt und die Türscheibe bricht
  • Ein Kind schießt einen Fußball durch die Fensterscheibe
  • Beim Kochen fällt der Kochtopf auf das Ceran-Kochfeld

Versicherte Kosten

  • Kran -und Gerüstkosten
  • Bewegungs, -Schutz -und Aufräumungskosten
  • Lieferung und Montage
  • Notverschalung, Notverglasung
  • Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk


Nicht versicherte Gefahren

Weil die Glasbruchversicherung immer zusätzlich zu einem Vertrag bzw. dem gültigen Versicherungsschutz abgeschlossen wird, sind deren Gefahren in der Glasbruchversicherung ausgeschlossen, da hier bereits Versicherungsschutz besteht, sodass die Versicherung für folgende Schäden nicht aufkommt:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl
  • Sturm/Hagel
  • Elementarschäden

 

Versicherte Sachen
Scheiben, Platten, Spiegel, Ceran-Kochfelder, Aquarien, Lichtkuppeln, Fensterscheiben, Innentürverglasung

 

Regelmäßig nicht versicherte Sachen
Photovoltaikanlagen, Hohlgläser, optische Gläser, Beleuchtungskörper, Handys, Geschirr

 

Wichtiger Hinweis zur Privathaftpflicht/Betriebshaftpflicht

In den allermeisten Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung wird ein Ausschluss aufgeführt, welcher den Versicherungsschutz bei Glasbruchschäden einschränkt:

  • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haft­pflichtansprüche wegen Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer als Mieter oder Eigentümer hiergegen durch eine Glasversicherung besonders ver­sichern kann.

Das bedeutet, wenn Sie einen Glasbruchschaden an Ihrer gemieteten Immobilie oder Wohnung verursachen, weil Sie z.B. ein Fenster beschädigen, so wird dieser Schaden nicht von Ihrer Haft­pflichtversicherung getragen, da sich selbstständig gegen diese Gefahr über eine Glasbruchversicherung absichern können.

Wir bieten ein einzigartiges, nicht öffentlich zugängliches Privathaftpflichtkonzept an, welches auch diesen Ausschluss mitversichert!

 

Ver­sicherungs­makler Podzins in Kaltenkirchen
Kieler Straße 12
24568 Kaltenkirchen
E-Mail mail@vp-makler.de
Telefon 04191/8027064
Fax 04191/802767


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