Die Glasbruchversicherung kommt für Schäden an gläsernen Gegenständen und Flächen auf, deren Ursache nicht in den versicherten Gefahren Ihres Hauptvertrags liegt. Sie kann sowohl in privater als auch gewerblicher Eigenschaft abgeschlossen werden. Zumeist erfolgt der Versicherungsschutz im Rahmen einen bereits bestehenden Vertrags. Sie kann auf Anfrage auch als separater Einzelvertrag abgeschlossen werden.
Hausratversicherung Wohngebäudeversicherung Betriebsinhaltsversicherung Betriebsgebäudeversicherung
Wir bieten Ihnen aktuellen Versicherungsschutz gegen Glasbruch als zuästzlichen Einschluss zu einem bestehenden Vertrag oder als separaten Einzelvertrag
Versicherungsumfang
Versicherte Gefahren
Die Glasbruchversicherung ist eine sog. All-Risk-Deckung, das bedeutet, es sind alle Ereignisse versichert, welche nicht explizit ausgeschlossen sind. Der Schadensfall ist eingetreten, wenn das versicherte Glas durch ein Ereignis zerbricht, zerstört oder so stark beschädigt ist, das eine weitere Nutzung nicht möglich, z.B. bei einem schwerwiegenden Riss.
Schrammen, Kratzer, Müscheleinbrüche, Schönheitsfehler fallen demnach regelmäßig nicht unter den Versicherungsschutz, weil die Nutzungsmöglichkeit des Gegenstands weiterhin möglich ist.
Mögliche Schadenszenarien:
Versicherte Kosten
Nicht versicherte Gefahren
Weil die Glasbruchversicherung immer zusätzlich zu einem Vertrag bzw. dem gültigen Versicherungsschutz abgeschlossen wird, sind deren Gefahren in der Glasbruchversicherung ausgeschlossen, da hier bereits Versicherungsschutz besteht, sodass die Versicherung für folgende Schäden nicht aufkommt:
Versicherte Sachen
Scheiben, Platten, Spiegel, Ceran-Kochfelder, Aquarien, Lichtkuppeln, Fensterscheiben, Innentürverglasung
Regelmäßig nicht versicherte Sachen
Photovoltaikanlagen, Hohlgläser, optische Gläser, Beleuchtungskörper, Handys, Geschirr
Wichtiger Hinweis zur Privathaftpflicht/Betriebshaftpflicht
In den allermeisten Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung wird ein Ausschluss aufgeführt, welcher den Versicherungsschutz bei Glasbruchschäden einschränkt:
Das bedeutet, wenn Sie einen Glasbruchschaden an Ihrer gemieteten Immobilie oder Wohnung verursachen, weil Sie z.B. ein Fenster beschädigen, so wird dieser Schaden nicht von Ihrer Haftpflichtversicherung getragen, da sich selbstständig gegen diese Gefahr über eine Glasbruchversicherung absichern können.
Wir bieten ein einzigartiges, nicht öffentlich zugängliches Privathaftpflichtkonzept an, welches auch diesen Ausschluss mitversichert!
Versicherungsmakler Podzins in Kaltenkirchen
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